Schwerpunkte
Respektvoller Umgang und friedvolles Miteinander
Die wichtigsten Kinderrechte:
Alle Kinder haben das Recht...
...gleich behandelt zu werden, egal ob sie Jungen oder Mädchen, Österreicher oder Ausländer, dick oder dünn, groß oder klein, arm oder reich, krank oder gesund sind. (Artikel 2)
...gesund leben zu können. So soll alles dafür getan werden, dass sie gesund bleiben bzw. werden. Sie sollen genug essen und Kleidung bekommen. (Artikel 24, 26, 27)
...vor Gewalt geschützt zu werden. Dazu gehört auch der Schutz vor Beschimpfungen und Hänseleien. (Artikel 19)
...sich zu informieren, sich frei zu entscheiden und bei Themen, die sie betreffen, mitzubestimmen. (Artikel 12, 13, 14, 17)
...soviel wie möglich zu lernen und eine Ausbildung zu machen (Artikel 28, 29)
... zu spielen , zu basteln, Sport zu treiben, Freunde zu treffen und sich auszuruhen. (Artikel 31)
... dass ihre Eltern für sie da sind und sie liebevoll und respektvoll behandeln. Eltern dürfen ihren Kindern keine Gewalt hinzufügen.
... auf einen eigenen Namen, auf die Zugehörigkeit zu einer Familie und zu einem Staat, denn kein Kind soll mit einem anderen verwechselt werden können. (Artikel 7, 8)
... auf die Fürsorge beider Elternteile und das Rech auf den Kontakt zu Vater und Mutter und allen Verwandten. (Artikel 9, 10)
... auf Privatsphäre, das heißt niemand darf ohne Erlaubnis des Kindes dessen Post öffnen, seine E-Mail oder sein Tagebuch lesen. (Artikel 16)
... auch mit Behinderungen eine besondere Fürsorge und Förderung bekommen, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
- angelehnt an den Deutschen Kinderschutzbung, Ortsverband Karlsruhe, Kinderbüro Karlsruhe
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- Geschrieben von Isabella Rohrmoser